Das Entry/Exit System (EES) betrifft Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen („Drittstaatsangehörige“2), und
- ein Kurzzeitvisum benötigen, um in die europäischen Länder zu reisen, die das EES verwenden, oder
- für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum kein Visum benötigen.
Gut zu wissen: Die Einreise findet immer am ersten Flughafen im Schengen-Raum statt, auch wenn die Reiseroute einen weiteren innereuropäischen Flug im Anschluss vorsieht. Die Ausreise erfolgt immer am letzten Flughafen im Schengen-Raum.
2 Drittstaatsangehörige: Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen.