Powerbanks an Bord: aktualisierte Regelungen ab dem 15. Januar 2026

(12. Januar 2026)

Ab dem 15. Januar 2026 dürfen Powerbanks an Bord von Flügen der Lufthansa Group Airlines weder genutzt noch geladen werden. Pro Passagier dürfen maximal zwei Powerbanks ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Die Geräte dürfen nur in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz verstaut werden.

Aus Sicherheitsgründen ist der Transport von Powerbanks und E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck oder die Aufbewahrung in den Gepäckfächern über den Sitzen nicht gestattet.

Bitte beachten Sie: Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh müssen vorab von der Airline genehmigt werden. Zugelassene medizinische Geräte sind von dieser Regelung ausgenommen.

Mit der konzernweiten Regelung stellt die Lufthansa Group eine einheitliche Handhabung von Powerbanks an Bord aller Airlines sicher. Darüber hinaus trägt die klare Umsetzung an Bord zur Erhöhung der Flugsicherheit bei. Die Regelung orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der internationalen Luftfahrtorganisationen EASA, FAA, IATA und ICAO.

Die zentralen Regelungen im Überblick:

  • Maximal zwei Powerbanks pro Person
  • Laden mittels Powerbanks an Bord nicht gestattet
  • Laden von Powerbanks über eine Bordstromquelle nicht zulässig
  • Nutzung zur Versorgung essenzieller medizinischer Geräte weiterhin zulässig
  • Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz nicht erlaubt; der Transport ist ausschließlich im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper gestattet
  • Maximale Batterieleistung: 100 Wh
  • Für Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 Wh und max. 160 Wh ist für die Mitnahme eine Genehmigung der jeweiligen Airline erforderlich
  • Entsprechende Regelungen gelten auch für E-Zigaretten