Das neue Einreise- und Ausreisesystem der Europäischen Union (EES)

Automatisierte Erfassung von Einreise- und Ausreisedaten

(31. März 2026)

Das neue Einreise- und Ausreisesystem (Entry/Exit System, kurz EES) ist ein automatisiertes IT-System, das die Einreisen und Ausreisen von Personen aus Nicht-Schengen-Staaten an den Außengrenzen des Schengen-Raums registriert. Der Einsatz des vollautomatischen Entry/Exit System ersetzt die zum Teil zeitaufwändige manuelle Stempelung der Reisepässe und vereinfacht das Grenzkontrollverfahren.

Das EES wurde am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen und schrittweise von den europäischen Ländern, die EES nutzen1, an ihren Außengrenzen eingeführt. Eine vollständige Umsetzung erfolgt bis zum 10. April 2026.

Weitere Informationen zum Entry/Exit System (EES) erhalten Sie auch auf den Seiten der Europäischen Union.

Female hand holding personal passport scanning at the self service checkin counter for get boarding pass at the airport terminal.

1 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Kroatien, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn. In Zypern und Irland gibt es bisher kein EES. Die Pässe von Reisenden werden weiterhin manuell abgestempelt.

So helfen Sie Reisenden, Wartezeiten bei der Einreise zu verkürzen

Reisende können ihre Einreise beschleunigen, indem sie ihre biometrischen Daten bereits vor der Grenzkontrolle an einem Self‑Service‑Kiosk erfassen. An vielen Flughäfen stehen diese Kioske zur Verfügung – unter anderem an den Lufthansa Drehkreuzen Frankfurt und München. Weisen Sie Ihre Kund:innen darauf hin, diesen Schritt möglichst bereits direkt nach Ankunft am Flughafen zu nutzen, um Wartezeiten zu reduzieren und den Ablauf zu erleichtern.

Das Entry/Exit System (EES) betrifft Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen („Drittstaatsangehörige“2), und

  • ein Kurzzeitvisum benötigen, um in die europäischen Länder zu reisen, die das EES verwenden, oder
  • für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum kein Visum benötigen.

Gut zu wissen: Die Einreise findet immer am ersten Flughafen im Schengen-Raum statt, auch wenn die Reiseroute einen weiteren innereuropäischen Flug im Anschluss vorsieht. Die Ausreise erfolgt immer am letzten Flughafen im Schengen-Raum.

2 Drittstaatsangehörige: Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen.

Fluggäste sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Reisedokumente, einschließlich eines gültigen biometrischen Reisepasses bei sich haben und sich über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren.

So funktioniert der Registrierungsprozess des Entry/Exit Systems

1

Reisende mit einem biometrischen Reisepass scannen ihre Daten eigenständig an einem Selbstbedienungssystem. Ein maschinenlesbares biometrisches Ausweisdokument ist Voraussetzung.

2

Die biometrischen Daten (Gesichtsbilder und Fingerabdrücke) werden zusammen mit dem Namen, den Passdaten und dem Ort der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum erfasst.

3

Der Weg zur eigentlichen Grenzkontrolle ist ausgeschildert. Dort werden die erfassten Daten überprüft. Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, genehmigt die Grenzkontrolle Reisenden die Einreise/Ausreise. Dies wird wiederum im EES gespeichert.

Smart-Borders-Programm ab 2026 – ETIAS

Ergänzend zum Entry/Exit System (EES) wird demnächst auch ETIAS eingerichtet. ETIAS bezeichnet das Europäische Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystem. Ab Ende 2026 müssen visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige (z. B. aus den USA, Kanada, Australien, Japan) vor der Einreise in den europäischen Schengen-Raum eine ETIAS-Genehmigung beantragen – eine neue elektronische Reisegenehmigung. Aktuell gibt es für Reisende keinen Handlungsbedarf. Details werden näher zum Starttermin veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie schon jetzt auch auf den Seiten der Europäischen Union.