Ihre Möglichkeiten bei Flugunregelmäßigkeiten 

So finden Sie schnell eine Lösung

Hier finden Sie alle wichtigen Services, Hilfestellungen und Tipps, mit denen Sie sich in der jeweiligen Situation schnell selbst helfen können. Unserer Erfahrung nach ist das der einfachste Weg zu einer Lösung.

Flugstatus

Sollte es im Flugverkehr zu Unregelmäßigkeiten kommen, erhalten Sie hier alle aktuellen Informationen.

-> Austrian Airlines

-> Brussels Airlines

-> Eurowings

-> Lufthansa

-> SWISS

Prüfen Sie Ihre Umbuchungsalternativen

Falls Ihr Flug annulliert werden muss, werden Sie von uns kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und über die von Ihnen hinterlegten Kontaktdaten informiert. Sollten Sie von uns keine Nachricht erhalten, können Sie schnell selbst prüfen, ob Sie bereits umgebucht wurden: Schauen Sie bitte in den aktuellen Stand Ihrer Buchung oder wenden Sie sich an unseren Chat Assistant. 

Schnelle Hilfe bei kurzfristiger Umbuchung

Wurde Ihr Flug kurzfristig annulliert? Mit unserem Chat Assistant können Sie weitere Umbuchungsoptionen prüfen und sich selbst kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen. Ebenso können Sie dies unter Meine Buchungen durchführen.

-> Chat Assistant (Austrian Airlines)

-> Chat Assistant (Brussels Airlines)

-> Meine Buchungen (Eurowings) 

-> Chat Assistant (Lufthansa)

-> Chat Assistant (SWISS)


Ihr Verpflegungsgutschein  

Ab einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden erhalten Sie einen Verpflegungsgutschein. Diesen können Sie in zahlreichen teilnehmenden Restaurants am Flughafen einlösen. Zeigen Sie dafür einfach Ihre Bordkarte vor. Wir informieren Sie hierzu auch regelmäßig über SMS, E-Mail oder Benachrichtigungen in der App.

-> Zur Liste aller teilnehmenden Flughäfen 




Hotelübernachtung bei Flugverschiebung

Falls sich Ihr Abflug auf den Folgetag verschiebt, kümmern wir uns um Ihre Hotelübernachtung*. Überprüfen Sie bitte, ob Sie dazu bereits eine Information per E-Mail oder SMS bekommen haben. In Ausnahmefällen können Sie sich auch selbst ein Hotel buchen. Die Kosten für die Übernachtung, den Transport zum Hotel und die Verpflegung übernimmt die Fluggesellschaft – bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wahl in einem preislich angemessenen Kostenrahmen bleibt. Um die Belege einzureichen, nutzen Sie bitte das Feedback-Formular und fügen Sie Ihre Bordkarte und Bankverbindung bei.

-> Feedback- und Kontaktformular (Austrian Airlines)

-> Feedback- und Kontaktformular (Brussels Airlines)

-> Feedback- und Kontaktformular (Eurowings)

-> Feedback- und Kontaktformular (Lufthansa)

-> Feedback- und Kontaktformular (SWISS)

* Bitte beachten Sie, dass Hotelübernachtungen nicht telefonisch in den Service Centern der Lufthansa Group Airlines gebucht werden können.

Bahnfahrkarte „Good for train“

Falls Ihr Lufthansa Flug innerhalb Deutschlands oder zwischen Deutschland und Basel oder Salzburg kurzfristig annulliert werden musste und wir Ihnen keinen passenden Ersatzflug anbieten können, können Sie Ihr Flugticket in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umwandeln. Dies geht schnell und unkompliziert an einem Check-in Automaten oder online.

-> Zum Bahnticket 



Rückerstattung Ihres Flugtickets

Wenn Sie sich Ihr Ticket erstatten lassen möchten, hilft Ihnen der Chat Assistant schnell und einfach weiter. Alternativ können Sie auch in der App oder unter Meine Buchungen die Erstattung anfragen.

Bei Tickets, die über ein Reisebüro gebucht wurden, empfehlen wir Ihnen, sich auch mit diesem in Verbindung zu setzen.

Entschädigungen bei Flugunregelmäßigkeiten

Wenn Ihr Flug bei Ankunft eine Verspätung von mindestens drei Stunden hatte, annulliert wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, können Sie mit unserem Online-Formular die Prüfung Ihres Anspruchs auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO 261/2004 veranlassen.

-> Antrag auf Kompensation (Austrian Airlines)

-> Antrag auf Kompensation (Brussels Airlines)

-> Antrag auf Kompensation (Eurowings)

-> Antrag auf Kompensation (Lufthansa)

-> Antrag auf Kompensation (SWISS)

Passagierrechte

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, sich mehr als zwei Stunden verspätet oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug, für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen die Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu

Bitte beachten Sie, dass für die Gewährung Ihrer Rechte immer die Fluggesellschaft zuständig ist, die den Flug ausführt bzw. ausführen sollte. Schriftliche Informationen zu den Fluggastrechten liegen auch an den Schaltern am Flughafen aus.

-> Passagierrechte (Austrian Airlines)

-> Passagierrechte (Brussels Airlines)

-> Passagierrechte (Eurowings)

 -> Passagierrechte (Lufthansa)

-> Passagierrechte (SWISS)